Einleitung

Vor zwei Jahren wurde Frontex zur Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache ausgebaut und verstärkt. Das neue Mandat der Agentur und ihre verstärkten Ressourcen haben dazu beigetragen, Frontex zum operativen Arm der EU in ihrer Reaktion auf die an den Außengrenzen auftretenden Herausforderungen zu machen.

Frontex spielt eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen der EU, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schützen und jenen Raum der Bewegungsfreiheit ohne Grenzkontrollen im Inneren zu garantieren, an den sich viele von uns bereits gewöhnt haben. Seit der Ausweitung des Mandats der Agentur haben wir unsere Aktivitäten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und bei dem Vorbeugen von Terrorangriffen stark erweitert. Ein Beispiel dafür ist die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Personen, die die EU-Außengrenzen illegal überschreiten, und ihre Bereitstellung für Europol und die nationalen Strafverfolgungsbehörden.

Wir wissen, dass Aufklärung und Information von besonderer Bedeutung sind, um eine angemessene Antwort auf reale und potentielle Bedrohungen an den EU-Außengrenzen zu formulieren. Ein Element dieser Tätigkeit ist das Netzwerk von Verbindungsbeamten, die die Schnittstelle zwischen der Agentur und den Mitgliedstaaten bilden. Ein anderes ist Risikoanalyse auf dem neuesten technischen und Informationsstand. Ein weiteres Tätigkeitsfeld bildet die regelmäßige Auswertung der Fähigkeiten der Mitgliedstaaten zur Kontrolle ihrer Grenzen. Diese Einschätzungen erleichtern die Erkenntnis potentieller Lücken, und sie ermöglichen konkrete Lösungen in Form von verbindlichen Empfehlungen und von Unterstützung bei der Bekämpfung von Schwachstellen.

Wir entwickeln ständig Pilotprojekte zur Einführung neuer und innovativer Technologien zur Modernisierung des Grenzmanagements der EU; unser Ziel ist es, das angemessene Gleichgewicht zwischen verstärkten Grenzkontrollen und der Durchleuchtung unter Sicherheitsaspekten auf der einen Seite und auf der anderen der Ermöglichung eines möglichst reibungslosen Grenzübertritts für alle, die die EU aus geschäftlichen oder touristischen Gründen oder zu Studienzwecken verlassen oder besuchen, zu gewährleisten.

Die Agentur engagiert sich außerdem mehr und mehr bei der praktischen Durchsetzung des europäischen Migrationsregimes. Im Falle irregulär eingereister Migranten, abgelehnter Asylbewerber oder Aufenthaltsüberzieher bitten uns die Mitgliedstaaten in wachsendem Maße um Unterstützung bei der Koordinierung von Abschiebungen in ihre Heimatländer. Die Anzahl der zur Rückkehr verpflichteten Personen hat sich in den letzten Jahren von 3500 im Jahre 2015 auf etwa 14.000 im Jahre 2017 erhöht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist Frontex an fast 10 Prozent aller tatsächlichen Rückkehrfälle aus der EU beteiligt.

Unterdessen verstärkt Frontex ihre Wirksamkeit durch eine wachsende Vor-Ort-Präsenz. Die Agentur hat derzeit etwa 1500 Beamte an den See- und Landgrenzen der EU sowie auf internationalen Flughäfen stationiert, die die Mitgliedstaaten bei Aufgaben wie Überwachung, Abnahme von Fingerabdrücken und Sicherheitschecks unterstützen. Falls an einer Außengrenze eine Notsituation auftreten sollte, stehen Frontex weitere 1500 Beamte sowie zusätzliche technische Ausrüstung kurzfristig zur Verfügung.

Alle diese Aktivitäten zahlen sich konkret aus. Seit Anfang 2017 haben wir im Rahmen unserer maritimen Operationen dazu beigetragen, dass fast 300 mutmaßliche Schlepper und über 100 Schmuggler festgenommen wurden, und wir haben an der Beschlagnahme von harten Drogen und geschmuggelten Zigaretten mitgewirkt. Schließlich sollte auch erwähnt werden, dass Frontex-Beamte, seitdem das neue Mandat in Kraft getreten ist, im Rahmen von Rettungsoperationen auf hoher See über 65.000 auf dem Mittelmeer in Seenot geratene Menschen geborgen haben. Die Operationen von Frontex haben seit jeher einen starken Grundrechtsbezug und stellen sicher, dass alle, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, sich um internationalen Schutz bewerben können.

Frontex ist sich bewusst, dass die deutliche Erweiterung unseres Mandats und der Ausbau der uns zugewiesenen Ressourcen zu mehr Kontrolle und mehr Rechenschaftspflicht führen. . Glücklicherweise haben wir zahlreiche institutionelle Garantien dafür, dass dies geschieht, einschließlich unseres Verwaltungsrates. Die Agentur hat eine unabhängige Grundrechtsbeauftragte, die sicherstellt, dass unsere hohen Standards auf diesem Gebiet öffentlich nachweisbar eingehalten werden. Gleichzeitig steht Frontex in ständigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen, und der Exekutivdirektor ist regelmäßiger Gast auf Sitzungen des Europäischen Parlaments und der Ministerräte, die sich mit Fragen der Inneren Sicherheit und der Migration beschäftigen.

Wir orientieren alle unsere Aktivitäten an den Zielen der Sicherheit und des Wohlbefindens der Bürger, und wir sind stolz auf das, was wir geleistet haben. Wir sind uns aber auch der vielen Hürden bewusst, die noch vor uns liegen. Angesichts neuer Herausforderungen freuen wir uns auf die weitere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den EU-Institutionen und unseren vielen internationalen Partnern. Unser Ziel ist es, die Freiheit und Sicherheit aller Bewohner Europas zu sichern.

Fabrice Leggeri
Exekutivdirektor von Frontex


Was ist Frontex?

Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, wurde 2004 mit dem Ziel gegründet, die Mitgliedstaaten und Schengen-assoziierten Länder beim Schutz der Außengrenzen des EU-Raums des freien Verkehrs zu unterstützen. Als EU-Agentur wird Frontex aus dem EU-Haushalt und durch Beiträge der assoziierten Schengen-Länder finanziert. Bis 2020 soll die Agentur etwa 1 000 Mitarbeiter beschäftigen. Fast ein Viertel davon werden von den Mitgliedstaaten abgeordnet und kehren nach dem Ende ihrer Amtszeit bei Frontex in ihren nationalen Dienst zurück.

2016 wurde die Agentur ausgebaut und verstärkt und wurde zur Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, wodurch ihre Aufgabe von der Kontrolle der Migrationsströme auf Grenzschutz erweitert wurde und sie dadurch zunehmend Verantwortung für die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität erhielt. Frontex ist nun als einer der Eckpfeiler des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der EU anerkannt. Das Mandat der Agentur wurde auch offiziell um Such- und Rettungsaufgaben erweitert, wenn derartige Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung der Seegrenzen erforderlich werden.

Frontex ist eine operationell ausgerichtete Agentur mit mehr als 1 500 Beamten aus den Mitgliedstaaten, die jederzeit EU-weit eingesetzt werden können. Das für die Überwachung der Außengrenzen zuständige Frontex-Lagezentrum ist mittlerweile 24 Stunden am Tag,sieben Tagen die Woche tätig, um seine Fähigkeit zu verbessern, neue und sich rasch entwickelnde Umstände zu verfolgen.


Rechtsgrundlage und Rechenschaftspflicht

Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, wurde durch die Verordnung (EU) 2016/1624 vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 1) errichtet. Der Sitz von Frontex ist Warschau (Polen).

Zwar tritt die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache an die Stelle der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union, sie hat jedoch dieselbe Rechtspersönlichkeit und ist unter demselben Namen bekannt: Frontex.

Frontex steht in ständigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen. Die Agentur unternimmt alle Anstrengungen, um für Transparenz bei ihren Tätigkeiten zu sorgen. Zu diesem Zweck nimmt der Exekutivdirektor regelmäßig an den Sitzungen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union der für Inneres und Migrationsfragen zuständigen Minister teil und steuert Informationen dazu bei. Auf diese Weise erfüllt Frontex seine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat als Haushaltsbehörden.

Frontex wird vor allem von einem Verwaltungsrat überwacht, der je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats und zwei der Kommission umfasst (weitere Informationen im nachfolgenden Abschnitt). Wie alle EU-Einrichtungen kann Frontex auch Prüfungen durch den Rechnungshof oder Untersuchungen durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) unterzogen werden.

Weitere wichtige Dokumente zur Rechtsgrundlage und zur Rechenschaftspflicht der Agentur sind hier (auf Englisch) verfügbar:

EU-Instrumente
Beschlüsse des Verwaltungsrates
Protokolle des Verwaltungsrates


Vision, Auftrag & Werte

Unsere Vision
Schutz des Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Unser Auftrag
Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten gewährleistet Frontex sichere und gut funktionierende Außengrenzen, die Sicherheit bieten.

Unsere Werte

Professionalität
Frontex verfügt über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, um ihren Auftrag effizient und mit hohen ethischen Standards zu erfüllen, und die Agentur strebt beständig nach Exzellenz, um ihre Leistung zu verbessern.

Respekt
Frontex erkennt die Bedeutung der Menschen, Institutionen und ihrer Funktionen und zollt diesen Respekt, indem sie sie als wertvoll und wichtig erachtet.

Kooperation
Zusammen mit den zuständigen  nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und unter Einbeziehung anderer Interessengruppen verwaltet Frontex die Außengrenzen der EU gemeinsam und bemüht sich um eine Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten.

Um die gemeinsamen Ziele zu erreichen, wird eine Zusammenarbeit innerhalb der Agentur und mit den externen Interessengruppen gepflegt.

Verantwortung
Frontex nimmt ihre Verantwortung für ihre Tätigkeiten zuverlässig, fristgerecht und in der erforderlichen Qualität wahr.

Einsatz
Als öffentliche Vertreter Europas dient Frontex den Interessen der Bürger, da die Menschen im Mittelpunkt der Tätigkeit der Agentur stehen und sie an die europäischen Werte glaubt.


Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat genehmigt den Haushaltsplan und überprüft dessen Ausführung, ernennt den Exekutivdirektor und den stellvertretenden Exekutivdirektor und sorgt dafür, dass die Beschlussverfahren der Agentur transparent sind. Als gesetzlicher Vertreter der Agentur ist der Exekutivdirektor gegenüber diesem Leitungsorgan direkt für seine Tätigkeiten rechenschaftspflichtig.

Der Verwaltungsrat tritt fünfmal im Jahr zusammen und setzt sich aus Vertretern der Leiter von Grenzbehörden in den 26 EU-Mitgliedstaaten, die den Schengen-Bestimmungen unterliegen, sowie aus zwei Mitgliedern der Europäischen Kommission zusammen. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, die keine EU-Mitgliedstaaten, jedoch Schengen-assoziierte Länder sind, entsenden ebenfalls einen Vertreter in den Verwaltungsrat, wenn auch mit eingeschränktem Stimmrecht.

Vertreter des Vereinigten Königreichs und der Republik Irland werden ebenfalls zur Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen. Aufgrund ihres Beschlusses (vor der Gründung von Frontex im Jahr 2004), sich nur teilweise an der Schengen-Zusammenarbeit zu beteiligen, haben sie jedoch keine Stimmrechte.


Hauptaufgaben

Einsätze vor Ort
Aufgabe der Agentur ist die Bereitstellung von Strafverfolgungsbeamten der Mitgliedstaaten und der assoziierten Schengen-Länder sowie von Schiffen, Flugzeugen und Ausrüstung zur Grenzüberwachung in Gebieten an den Außengrenzen, in denen zusätzliche Unterstützung benötigt wird. Neben der Grenzkontrolle umfassen Frontex-Einsätze Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit auf See, Sicherheitskontrollen, Suche und Rettung sowie Umweltschutz.

Risikoanalyse
Frontex bewertet die Risiken für die Grenzsicherheit der EU. Hierfür erstellt die Agentur ein Lagebild der Muster und Trends in Bezug auf die irreguläre Migration und grenzüberschreitende Kriminalität an den Außengrenzen. Die Ergebnisse werden an die EU-Länder und die Europäische Kommission weitergegeben und für die Planung künftiger Tätigkeiten der Agentur genutzt. Sämtliche Frontex-Aktivitäten orientieren sich an Risikoanalysen.

Lagebeobachtung
Die Außengrenzen der Europäischen Union werden von Frontex fortwährend überwacht. Die Agentur übermittelt den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Ländern, der Europäischen Kommission und anderen Agenturen aktuelle Informationen und Warnmeldungen.

Schwachstellenbeurteilung
Die Agentur führt jährliche Bewertungen der Kapazitäten und der Einsatzbereitschaft der einzelnen Mitgliedstaaten und der assoziierten Schengen-Länder zur Bewältigung von Herausforderungen an den Außengrenzen, einschließlich des Migrationsdrucks, durch. Frontex entsendet Verbindungsbeamte in EU-Mitgliedstaaten, die der Agentur dabei helfen, einen umfassenden Überblick über die Grenzkontrolle auf EU-Ebene zu behalten.

Europäische Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache
Die Agentur unterstützt die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden, EU-Agenturen und Zollbehörden an den Seegrenzen. Daneben erheben die von der Agentur eingesetzten Schiffe und Flugzeuge auch Daten, die für die Fischereiaufsicht, die Aufdeckung von Meeresverschmutzung und die Einhaltung der Vorschriften für die Seeschifffahrt relevant sind, und geben diese Daten weiter.

Austausch von Informationen über kriminelle Aktivitäten
Die Agentur teilt die an den Grenzen gesammelten Informationen mit relevanten nationalen Behörden, Europol und anderen europäischen Agenturen. Hierzu zählen Informationen über Personen, die der Beteiligung an kriminellen Aktivitäten wie Migrantenschleusung, Menschenhandel und Terrorismus verdächtigt werden.

Rückführungsaktionen
Frontex spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Rückführung von Personen, die nicht berechtigt sind, in der Europäischen Union zu bleiben, in ihre Heimatländer. Die Agentur unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung und Finanzierung von Rückführungsaktionen, kann diese aber auch aus eigener Initiative in die Wege leiten.  Zu diesem Zweck kann Frontex Flugzeuge chartern und Plätze auf Linienflügen buchen. Die Agentur hilft auch bei der Beschaffung der notwendigen Reisedokumente für die zur Rückkehr verpflichteten Personen und bei der Bereitstellung von Sachverständigen, um die Rückführungsaktionen zu unterstützen.

Außenbeziehungen
Die Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU und des Schengen-Raums ist ein integraler Bestandteil des Mandats von Frontex und eine der strategischen Prioritäten der Agentur. Zur Gewährleistung der Umsetzung des europäischen integrierten Grenzschutzes (IBM) entwickelt und unterhält Frontex ein Netzwerk aus Partnerschaften mit Grenzbehörden in Nicht-EU-Ländern, insbesondere EU-Nachbarstaaten sowie Herkunfts- und Transitländern von Migranten. Die Agentur entsendet außerdem Verbindungsbeamte in Länder außerhalb der EU, die von irregulärer Migration betroffen sind.

Soforteinsätze
Frontex ist in der Lage, kurzfristig Grenzschutz- und Küstenwachebeamte sowie Ausrüstung in EU-Mitgliedstaaten und in assoziierte Schengen-Länder zu senden, die sich an ihren Außengrenzen in einer Notsituation befinden. Die Mitgliedstaaten müssen auf Ersuchen der Agentur bis zu 1 500 Beamte aus dem Soforteinsatzpool bereitstellen.

Forschung und Innovation
Frontex bringt Grenzkontrollsachverständige mit Vertretern aus Forschung und Industrie zusammen und sorgt so dafür, dass neue Technologien dem Bedarf der Grenzkontrollbehörden entsprechen.

Schulungen
Frontex entwickelt gemeinsame Schulungsstandards für die Grenzbehörden, um die Ausbildung von Grenzschutz- und Küstenwachebeamten in den EU-Ländern und in den assoziierten Schengen-Ländern zu vereinheitlichen. So soll sichergestellt werden, dass Reisende, die eine EU-Außengrenze überschreiten, bei der Grenzkontrolle überall nach einheitlichen Standards behandelt werden. Dies ermöglicht außerdem eine effiziente Zusammenarbeit von Grenzschutz- und Küstenwachebeamten aus unterschiedlichen Ländern bei Frontex-Einsätzen.


Gemeinsame Aktionen

Gemeinsame Aktionen sind die nach außen hin sichtbarste Tätigkeit der Agentur. Hunderte Grenzschutz- und Küstenwachebeamte sind für Frontex mit Schiffen, Einsatzfahrzeugen, Flugzeugen und anderer Ausrüstung im Einsatz, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Herausforderungen an den Außengrenzen der EU zu unterstützen. Diese Einsätze finden an den europäischen See- und Landgrenzen sowie auf internationalen Flughäfen statt. Frontex greift derzeit bei Einsätzen weitestgehend auf die spezialisierten Beamten und die Ausrüstung zurück, die von den EU-Mitgliedstaaten und von den assoziierten Schengen-Ländern bereitgestellt werden, strebt jedoch das Leasen und den Erwerb eigener Ausrüstung an. Frontex kann außerdem auf einen Pool von mindestens 1 500 Beamten zählen, die innerhalb von fünf Tagen zur Bewältigung von Notsituationen an Europas Grenzen eingesetzt werden können.

Während mit den Seeeinsätzen der Agentur im Mittelmeerraum die Länder Italien, Griechenland und Spanien bei der Bewältigung des Migrationsdrucks unterstützt werden, leistet die Agentur mit ihren Einsätzen stets auch einen Beitrag zur Bekämpfung unterschiedlichster Formen grenzüberschreitender Kriminalität. Die Seeeinsätze umfassen zusätzliche Aufgaben wie die Überwachung der Meeresverschmutzung und der illegalen Fischerei. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen EU-Agenturen, insbesondere Europol, der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA).


Strafverfolgung

Frontex trägt durch die Überwachung der Außengrenzen, die Durchführung von Sicherheitskontrollen und Rückführungsaktionen sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und Europol wesentlich zur Stärkung der inneren Sicherheit des Schengen-Raums bei.

Frontex leistet außerdem einen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung, indem die Mitgliedstaaten bei der Verschärfung von Kontrollen an den Außengrenzen und bei der Erkennung potenzieller ausländischer terroristischer Kämpfer unterstützt werden. Die von Frontex eingesetzten Beamten sind ausgebildet, Personen mit möglicher Verbindung zum Terrorismus zu erkennen.


Die Rolle von Frontex bei Such- und Rettungseinsätzen

Die Teilnahme an Such- und Rettungseinsätzen war schon immer eine Priorität von Frontex und ist in der EU-Verordnung verankert, mit der die Europäische Grenz- und Küstenwache eingerichtet wurde. Frontex ist verpflichtet, technische und operative Hilfe auf See zur Unterstützung von Rettungseinsätzen zu leisten, die sich im Rahmen von Grenzüberwachungsaktionen ergeben können.

Such- und Rettungsaktivitäten sind auch ein spezifisches Ziel des Einsatzplans jedes Frontex-Seeeinsatzes.

Zwischen 2015 und 2017 trug Frontex zur Rettung von 280 000 Menschen im Mittelmeer bei.


Grundrechte

Die Achtung und der Schutz der Grundrechte stehen bei allen Tätigkeiten von Frontex im Mittelpunkt. Die Bediensteten der Agentur und nationale Beamte, die an den Frontex-Einsätzen beteiligt sind, werden vor ihrem Einsatz zu Themen wie Grundrechte und Zugang zu internationalem Schutz geschult, während die Verpflichtung, mögliche Verletzungen von Grundrechten zu melden, Bestandteil eines jeden Einsatzplans ist.

Ein/e Beauftragte(r) für Grundrechte, der/die bei der Wahrnehmung aller seiner/ihrer Aufgaben unabhängig ist, untersteht unmittelbar dem Verwaltungsrat und arbeitet mit dem Konsultationsforum zu Grundrechten zusammen. Das Konsultationsforum unterstützt den Exekutivdirektor und den Verwaltungsrat durch eine unabhängige Beratung zu Grundrechtsfragen. Er setzt sich aus drei ständigen Mitgliedern, drei internationalen Organisationen und neun Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, die für eine Amtszeit von drei Jahren ausgewählt wurden:

Ständige Mitglieder:

  • Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)
  • Europäisches Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO)
  • Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)

Internationale Organisationen:

  • Europarat (CoE)
  • Internationale Organisation für Migration (IOM)
  • Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

Derzeit vertretene Organisationen der Zivilgesellschaft:

  • AIRE Centre
  • EU-Büro von Amnesty International (AI-EIO)
  • Caritas Europa
  • Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME)
  • Europäischer Rat für Flüchtlinge und im Exil lebende Personen (ECRE)
  • Internationale Juristen-Kommission (IJK)
  • Flüchtlingsdienst der Jesuiten (JRS)
  • Plattform für die internationale Zusammenarbeit betreffend Migranten ohne gültigen Aufenthaltstitel (PICUM)
  • EU-Büro des Roten Kreuzes (RCEU)

Weitere Informationen zu den oben genannten Bereichen erhalten Sie vom Büro des Grundrechtsbeauftragten unter FRO@frontex.europa.eu

Beschwerden

Die Agentur hat gemäß der Verordnung über die europäische Grenz- und Küstenwache einen Beschwerdemechanismus eingerichtet, der es jedem, der sich durch ihre Einsätze benachteiligt fühlt, ermöglicht, mögliche Verletzungen seiner Rechte zu melden.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Rechte durch Handlungen von Bediensteten, die an einer Frontex-Aktivität beteiligt sind, verletzt wurden, können Sie eine Beschwerde einreichen.

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich einreichen, sie kann jedoch auch von einer anderen Person, etwa einem Angehörigen oder einem Rechtsanwalt, für Sie eingereicht werden. Sie können Ihre Beschwerde in jeder beliebigen Sprache einreichen.

Für die Einreichung einer Beschwerde folgen Sie bitte diesem Link.


Transparenz und Auskünfte

Auskunftsersuchen

Auskunftsersuchen, allgemeine und spezifische Fragen zu Frontex und ihrer Arbeit, Interviewanfragen, Ersuchen um statistische Daten oder Fragen zu Berichten, die auf unserer Website veröffentlicht wurden, sind zu richten an:

question@frontex.europa.eu

Medienanfragen:

press@frontex.europa.eu

Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten

Rechtsrahmen
Der Grundsatz der Transparenz und die Rechte natürlicher Personen auf Zugang zu den Dokumenten der EU-Einrichtungen sind sowohl in Artikel 15 AEUV als auch in Artikel 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geregelt und werden durch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) umgesetzt.

Die Verknüpfung zwischen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der rechtlichen Grundlage von Frontex wird in Artikel 74 der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache erneut unterstrichen.

Der interne Rechtsrahmen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz von Frontex wurde durch den Beschluss Nr. 25/2016 vom 21. September 2016 festgelegt.

Anträge
Jeder Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der EU hat vorbehaltlich der in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 festgelegten Bedingungen hat das Recht auf Zugang zu Dokumenten im Besitz von Frontex.

Zur Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, den Zugang zu den Dokumenten zu beantragen, müssen Sie ein Identifizierungsmittel bzw. den Nachweis einer Bevollmächtigung für eine juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der EU vorlegen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte als Dateianhang einer E-Mail im Format PDF, ASICe, ADoc, BDoc oder EDoc zusammen mit einer elektronischen Signatur mit qualifizierter elektronischer Signatur nach Maßgabe der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) ein. Falls Ihnen ein solches Identifizierungsmittel nicht zur Verfügung steht, legen Sie bitte einen Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel für die EU (natürliche Personen) vor oder reichen Sie die Registrierung Ihrer Einrichtung in einem EU-Mitgliedstaat sowie eine Vollmacht, wonach Sie ermächtigt sind, im Namen dieser Einrichtung zu handeln (juristische Personen), ein.

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Antrag so genau wie möglich abgefasst ist, damit Frontex das/die Dokument(e), das/die Sie beantragt haben, ermitteln kann.

Anträge können per Post oder per E-Mail unter folgender Anschrift eingereicht werden:

Transparenzbüro
Frontex
Pl. Europejski 6
00-844 Warschau
Polen

pad@frontex.europa.eu oder frontex@frontex.europa.eu

Verarbeitung

  • Der Eingang Ihres Antrags zusammen mit dem erforderlichen Berechtigungsnachweis wird bestätigt, und der Antrag wird innerhalb von 15 Werktagen nach seiner Registrierung verarbeitet.
  • In Ausnahmefällen kann diese Frist um 15 Werktage verlängert werden.
  • Frontex beantwortet Anträge immer schriftlich.
  • Sollte Ihr Antrag ganz oder teilweise abgelehnt werden, wird dies von Frontex begründet.
  • Sie können innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Antwort von Frontex, wonach der uneingeschränkte oder teilweise Zugang verweigert wird, anhand eines Zweitantrags einen Antrag auf Nachprüfung der ursprünglichen Entscheidung von Frontex stellen.

Datenschutzhinweis
Die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist das durch den Beschluss des Verwaltungsrats Nr. 25/2016 vom 21. September 2016 eingerichtete Transparenzbüro. Besucher- und Postanschrift: Pl. Europejski 6, 00-844 Warschau, Polen; E-Mail: pad@frontex.europa.eu.

Sie können den  Datenschutzbeauftragten unter dataprotectionoffice@frontex.europa.eu kontaktieren.

Die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Empfänger der Daten sind Frontex-Mitarbeiter, die für die Bearbeitung eines Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zuständig sind. Die Daten werden nicht international weitergegeben. Die Daten werden ab dem Zeitpunkt der Schließung der Akte für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert.

Die Antragsteller haben das Recht, ihre Daten einzusehen, zu berichtigen, die Verwendung ihrer Daten einzuschränken oder ihr zu widersprechen, die Löschung ihrer Daten zu beantragen und ihr Recht auf Datenübertragbarkeit geltend zu machen. Sie können ihre Rechte über das Transparenzbüro geltend machen und eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einreichen.

Die Bereitstellung der Daten ist eine durch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vorgeschriebene Pflicht. Die Versäumnis der Bereitstellung von Daten führt zur Unzulässigkeit des Antrags.

Ein automatisierter Entscheidungsprozess oder eine Profilerstellung wird nicht durchgeführt.


Kontakt

Allgemeines
Plac Europejski 6                                                 

00-844 Warsaw
Poland
frontex@frontex.europa.eu
(48 22) 205 95 00

Presse
Izabella Cooper + 48 667 667 292
Ewa Moncure    +48 785 001 374
press@frontex.europa.eu


Unterlagen & Publikationen


Multimedia

We use cookies on our website to support technical features that enhance your user experience.
More information