Die Europäische Union hat erstmals in ihrer
Geschichte einen eigenen uniformierten Dienst: die ständige Reserve der
Europäischen Grenz- und Küstenwache. Die Frontex-Bediensteten der Grenz- und
Küstenwache sind auf das Beste ausgebildet und mit der neuesten Technologie
ausgestattet; so sind sie auf die Herausforderungen an den Grenzen vorbereitet
und tragen dazu bei, dass der Schengen-Raum in Europa reibungslos funktioniert.
Dazu gehören die Unterstützung bei der
Migrationssteuerung, bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
und bei Rückführungsmaßnahmen sowie die Unterstützung der nationalen Behörden
bei der Gewährleistung eines sicheren und reibungslosen Grenzübertritts für
alle Reisenden.
Die Bediensteten der ständigen Frontex-Reserve
der Grenz- und Küstenwache arbeiten unter der Leitung der nationalen Behörden
des Landes, in dem sie eingesetzt werden. Sie können an den Außengrenzen der
EU-Mitgliedstaaten eingesetzt oder in Drittstaaten entsandt werden, sofern der
jeweilige Staat eine Statusvereinbarung mit der EU unterzeichnet hat.
Bedienstete der ständigen Frontex-Reserve sind an Land- und Seeaußengrenzen
sowie an internationalen Flughäfen und am Hauptsitz der Agentur in Warschau
anwesend.
Die
Bildung der ständigen Reserve ist eine wichtige Errungenschaft der europäischen
Integration. Sie führt auch zu einer tatsächlichen Umgestaltung von Frontex, da
demnächst mehr Frontex-Mitarbeiter vor Ort arbeiten werden als in der Zentrale,
wodurch ein wahrhaft operativer Arm der EU entsteht.
Die
ständige Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache trägt dazu bei, den
Schengen-Raum als weltweit größten freien Reiseraum stärker und
widerstandsfähiger zu machen.
Dauerhaft
unterstützt die ständige Reserve Grenzkontrollen und das Migrationsmanagement
u. a. durch Überprüfung der Staatsangehörigkeit, Registrierung und Abnahme
von Fingerabdrücken. Ihre Bediensteten tragen dazu bei, illegale Drogen,
Schusswaffen und andere illegale Aktivitäten an den Grenzen aufzudecken. Viele
Mitglieder der ständigen Reserve sind mit der Rückführung von Menschen, die
sich illegal in Europa aufhalten, befasst. Die Bediensteten verfügen über
exekutive Befugnisse zur Durchführung von Grenzkontrollen und können eine
Schusswaffe mit sich führen.
Die
ständige Reserve besteht aus vier Kategorien von Bediensteten. Dazu gehören
Frontex-Mitarbeiter und Bedienstete, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen
lang- oder kurzfristiger Missionen in die Agentur entsandt werden, sowie eine
Reserve, die im Krisenfall aktiviert werden kann.
Bis
2027 wird die ständige Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache
insgesamt 10 000 Personen umfassen, davon gehören
3000 Bedienstete der ersten Kategorie – Frontex-Mitarbeiter –
an. Die übrigen 7000 Bediensteten werden aus den EU-Mitgliedstaaten
entsandt.
Kategorie 1:
Grenzschutzbeamte, die direkt von Frontex als ihre Bediensteten eingesetzt
werden und entsprechend ihrem Profil regelmäßig zu Grenzschutzmissionen
entsandt werden
Kategorie 2: Von den Mitgliedstaaten
langfristig abgeordnetes Personal
Kategorie 3: Von den Mitgliedstaaten
kurzfristig abgeordnetes Personal
Kategorie 4: Reserve von
Grenzschutzbeamten der EU-Mitgliedstaaten, die Frontex für den schnellen
Einsatz im Grenzmanagement zur Verfügung stehen.
Alle Bediensteten der ständigen Reserve
erhalten eine Grundausbildung, um auf die Entsendung in Einsatzgebiete
vorzubereitet zu werden. So wird sichergestellt, dass die Bediensteten über die
erforderlichen Fähigkeiten zur Zusammenarbeit in den jeweiligen Einsatzgebieten
verfügen und dabei das geltende EU-Recht und die ethischen Standards in vollem
Umfang einhalten.
Nach der Grundausbildung absolvieren die
Bediensteten der ständigen Reserve während ihrer gesamten Laufbahn verschiedene
Arten von Spezialausbildung.
Die Bediensteten können sich auf die
Erkennung gefälschter Dokumente, die Unterstützung bei Rückführungsaktionen
oder die Unterstützung beim Ausfindigmachen gestohlener Fahrzeuge spezialisieren.
Andere Bedienstete können im Bereich der Sammlung von Informationen oder der
Erhebung von Daten über kriminelle Netze tätig sein.
Bedienstete der ständigen Reserve werden
während ihrer gesamten Laufbahn die Möglichkeit haben, ihr Profil mit neuen
Kompetenzen entsprechend ihrer Erfahrungen zu erweitern, aber auch neue
Aufgaben wahrzunehmen, die ihnen die Möglichkeit geben, umfassende Erfahrungen
mit dem integrierten Grenzmanagement zu sammeln.
Die ständige Reserve wurde durch die Verordnung (EU) 2019/1896 vom
13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache
eingerichtet.