Die Achtung und der Schutz der Grundrechte stehen bei allen Tätigkeiten von Frontex im Mittelpunkt. Die Bediensteten der Agentur und nationale Beamte, die an den Frontex-Einsätzen beteiligt sind, werden vor ihrem Einsatz zu Themen wie Grundrechte und Zugang zu internationalem Schutz geschult, während die Verpflichtung, mögliche Verletzungen von Grundrechten zu melden, Bestandteil eines jeden Einsatzplans ist.
Ein/e Beauftragte(r) für Grundrechte, der/die bei der Wahrnehmung aller seiner/ihrer Aufgaben unabhängig ist, untersteht unmittelbar dem Verwaltungsrat und arbeitet mit dem Konsultationsforum zu Grundrechten zusammen. Das Konsultationsforum unterstützt den Exekutivdirektor und den Verwaltungsrat durch eine unabhängige Beratung zu Grundrechtsfragen. Er setzt sich aus drei ständigen Mitgliedern, drei internationalen Organisationen und neun Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, die für eine Amtszeit von drei Jahren ausgewählt wurden:
Ständige Mitglieder:
- Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)
- Europäisches Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO)
- Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Internationale Organisationen:
- Europarat (CoE)
- Internationale Organisation für Migration (IOM)
- Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Derzeit vertretene Organisationen der Zivilgesellschaft:
- AIRE Centre
- EU-Büro von Amnesty International (AI-EIO)
- Caritas Europa
- Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME)
- Europäischer Rat für Flüchtlinge und im Exil lebende Personen (ECRE)
- Internationale Juristen-Kommission (IJK)
- Flüchtlingsdienst der Jesuiten (JRS)
- Plattform für die internationale Zusammenarbeit betreffend Migranten ohne gültigen Aufenthaltstitel (PICUM)
- EU-Büro des Roten Kreuzes (RCEU)
Weitere Informationen zu den oben genannten Bereichen erhalten Sie vom Büro des Grundrechtsbeauftragten unter FRO@frontex.europa.eu