Rechtsgrundlage und Verantwortlichkeit

Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, wurde durch die Verordnung (EU) 2016/1624 vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 1) errichtet. Der Sitz von Frontex ist Warschau (Polen).

Zwar tritt die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache an die Stelle der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union, sie hat jedoch dieselbe Rechtspersönlichkeit und ist unter demselben Namen bekannt: Frontex.

Frontex steht in ständigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen. Die Agentur unternimmt alle Anstrengungen, um für Transparenz bei ihren Tätigkeiten zu sorgen. Zu diesem Zweck nimmt der Exekutivdirektor regelmäßig an den Sitzungen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union der für Inneres und Migrationsfragen zuständigen Minister teil und steuert Informationen dazu bei. Auf diese Weise erfüllt Frontex seine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat als Haushaltsbehörden.

Frontex wird vor allem von einem Verwaltungsrat überwacht, der je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats und zwei der Kommission umfasst (weitere Informationen im nachfolgenden Abschnitt). Wie alle EU-Einrichtungen kann Frontex auch Prüfungen durch den Rechnungshof oder Untersuchungen durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) unterzogen werden.

Weitere wichtige Dokumente zur Rechtsgrundlage und zur Rechenschaftspflicht der Agentur sind hier verfügbar:

Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache

Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR)

Verordnung (EU) Nr. 656/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit

Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Auf Englisch:
Beschlüsse des Verwaltungsrates
Protokolle des Verwaltungsrates

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